Typus (Nomenklatur)

Scan eines Herbarexemplars
Der Holotyp der Art Mimulus peregrinus aus der Gattung Gauklerblumen (Mimulus) ist das Referenzexemplar für diese Art bzw. den Artnamen. Typusexemplare stellen einen objektiven Bezug zu einem Taxon her und sind für die Biologie deshalb von grundlegender Bedeutung.

Ein Typus (latinisiert von griechisch τύπος typos ‚Typ, Prägung, Muster, Urbild, Beispiel‘[1]) ist in biologischen Nomenklaturen ein ausgewähltes Individuum oder Taxon, das die Grundlage zur Definition und Benennung eines übergeordneten Taxons bildet. Auf Artebene und darunter handelt es sich dabei generell um die Körper individueller Lebewesen, für höhere Taxa können je nach nomenklatorischem Code auch untergeordnete Taxa herangezogen werden (für eine Gattung also eine bestimmte Art oder für eine Familie eine bestimmte Gattung). Je nach Disziplin und Materiallage können aber auch andere Formen als Typen dienen, so zum Beispiel Illustrationen in der Botanik oder Lebendkulturen von Bakterien und Archaeen.

Bei der Originalzuweisung eines Individuums für ein Taxon spricht man von einem Holotyp, daneben existieren in Zoologie und Botanik verschiedene Bezeichnungen für Typen anderer Art. Die genauen Grundlagen für die Typisierung eines Taxons finden sich in den entsprechenden Nomenklaturcodes der entsprechenden Disziplinen, etwa dem Internationalen Code der Nomenklatur für Algen, Pilze und Pflanzen oder den Internationalen Regeln für die Zoologische Nomenklatur. Diese Regelwerke unterscheiden sich – bedingt durch die Geschichte und die Anforderungen ihres Fachs – in einigen Stellen voneinander, folgen aber ähnlichen Prinzipien.

  1. Typus. In: Lexikon der Biologie. Spektrum Akademischer Verlag. Heidelberg, 1999, abgerufen am 2. Oktober 2016.

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